Häufig gestellte Fragen
Generelle Fragen über Remedium
-
Wenn Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, die sich uneinig ist über die Handhabung der gemeinsamen Immobilie, kann eine Zusammenarbeit mit Remedium die geeignete Lösung sein. Wir sind bereit, Miteigentümer, die ihren Anteil an der Immobilie veräußern möchten, zu einem wertadäquaten Preis aus ihrer Eigentümerposition herauszukaufen. Anschließend verwalten wir das Objekt langfristig, nachhaltig und wertorientiert mit und für die verbleibenden Miteigentümer.
-
Der Remedium-Prozess besteht aus mehreren Schritten. Zunächst stellen Sie uns online einige wenige grundlegende Informationen über Ihre Immobilie und Miteigentümergemeinschaft zur Verfügung. Auf dieser Basis nimmt Remedium eine indikative Objektbewertung vor. Wenn Ihnen diese zusagt, erfragt Remedium weitere Informationen über Ihre Gemeinschaft, darunter auch die Zielsetzung Ihrer Miteigentümer. Ist diese kompatibel zu einer Zusammenarbeit mit Remedium, stellen wir uns und die Vorteile einer Zusammenarbeit, in Absprache mit Ihnen, Ihren Miteigentümern vor. Sollten diese einer Zusammenarbeit grundsätzlich offen gegenüberstehen, fragen wir Dokumentation zur näheren Fallprüfung an und besichtigen die Immobilie. Daraufhin stellen wir den Beteiligten zugeschnittene Vorschläge für einen Kaufvertrag bzw. eine Miteigentümervereinbarung (für verbleibende Miteigentümer) zur Verfügung. Ersterer enthält u.a. die Höhe des zu zahlenden Kaufpreises sowie dessen Fälligkeit, während letztere Vereinbarung u.a. eine Liste an durch Remedium entwickelten Optimierungsmaßnahmen für das Objekt enthält. Sobald sich Remedium mit den Beteiligten über den genauen Inhalt der Vertragswerke geeinigt hat, erfolgt eine notarielle Beurkundung der Verträge.
-
Ja, Remedium organisiert einen Notartermin für alle Beteiligten, um sowohl den Anteilskaufvertrag, als auch die Miteigentümervereinbarung für die Zusammenarbeit mit den verbleibenden Miteigentümern beurkunden zu lassen. Notare sind keine Interessenvertreter einer Partei, sondern gemäß ihrer Berufsordnung vielmehr unabhängige und unparteiische Betreuer (siehe § 14 BnotO).
-
Im Rahmen des Ankaufsprozesses stimmt sich Remedium mit allen Beteiligten auf ein passendes Vertragswerk ab, sodass Sie frühzeitig über alle Formalitäten informiert sind. Zudem bekommen Sie das finale Vertragswerk aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen mindestens 14 Tage vor Beurkundung zugeschickt. Außerdem können Sie jederzeit einen Anwalt hinzuziehen, um sich von diesem bezüglich des Vertrages beraten zu lassen.
-
Remedium trägt alle im Rahmen des Ankaufsprozesses anfallenden Kosten. Für Sie als Miteigentümer ist der Prozess kostenlos.
Fragen von veräußernden Miteigentümern
-
Um sicherzustellen, dass die verbleibenden Miteigentümer sich nicht in einer Minderheitsposition befinden, können insgesamt maximal 50% einer Immobilie an Remedium verkauft werden.
-
Ein Anteilskauf durch Remedium ist in 12 Wochen darstellbar. Die Dauer kann variieren, abhängig von der Geschwindigkeit der Mitwirkung im Prozess auf Seiten der beteiligten Miteigentümer.
-
Es ist möglich, den an Remedium verkauften Immobilienanteil wieder zurückzukaufen.
-
Im Hinblick auf ihre Dauer und Kosten sowie den oftmals deutlich unter Marktwert ausfallenden Erlös, stellt die Teilungsversteigerung keine Lösung von Miteigentümerkonflikten dar. Dies auch, da sie typischerweise zu einer weiteren Anspannung des persönlichen Verhältnisses unter den Miteigentümern führt. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier.
Sich als Miteigentümer an einen Käufer oder Vermittler von Erbteilen zu wenden ist ebenfalls nicht zielführend. So erwerben diese einen Anteil zu starken Abschlägen zum Marktwert, um anschließend über die Durchführung einer Teilungsversteigerung eine Verwertung des Anteils oder die Erlangung des Volleigentums an der Immobilie zu erzwingen. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier.
Fragen von verbleibenden Miteigentümern
-
Die genaue Zusammensetzung der Maßnahmen zur wertorientierten Verwaltung des Objekts durch Remedium ist fallabhängig. Meist konzipiert Remedium eine Reihe an Maßnahmen zur energetischen Sanierung und stellt eine marktgerechte Vermietung des Objekts sicher. Remedium trägt ebenfalls Sorge für eine reibungslose laufende Verwaltung.
-
Zur Organisation der Maßnahmen greift Remedium auf ein deutschlandweites Netzwerk an Architekten, Handwerksbetrieben, Generalunternehmern sowie Bausachverständigen, Maklern, Hausverwaltern und Banken zurück. Zugleich wird, im Falle der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, jede Baustelle mehrfach persönlich durch mindestens einen unserer Mitarbeiter begutachtet.
-
Remedium stellt eine volle Bankfinanzierung der Sanierungsmaßnahmen sicher. Als Miteigentümer müssen Sie daher keine Eigenmittel aufwenden und profitieren vom resultierenden Wertanstieg Ihres Objekts.
-
Die laufenden Instandsetzungs- und Verwaltungskosten tragen Remedium und die Miteigentümer gemäß ihrer Eigentumsquoten.
-
Die Zusammensetzung der Maßnahmen wird bereits vor dem Start der Partnerschaft mit Remedium im Zuge einer notariell zu beurkundenden Miteigentümervereinbarung festgelegt. Die Einzelheiten der Miteigentümervereinbarung sind abhängig von Ihrer Zustimmung, um sicherzustellen, dass die Partnerschaft nach Ihren Vorstellungen verläuft. Auch die Handhabung anderer Verwaltungsmaßnahmen wird in der Miteigentümervereinbarung geregelt.
-
Die Partnerschaft mit Remedium endet, sollten Sie den Anteil Remediums erwerben oder das Objekt gemeinsam mit Remedium veräußern. In letzterem Fall übernimmt Remedium alle zur Steuerung des Verkaufsprozesses notwendigen Schritte für Sie, um den bestmöglichen Preis am Drittmarkt zu erzielen. Remedium ist grundsätzlich flexibel hinsichtlich der Haltedauer seines erworbenen Anteils.
-
Nein, denn eine Miteigentümervereinbarung mit Remedium legt einen sog. Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft gemäß § 1010 BGB fest. Dieser wird auch ins Grundbuch eingetragen und stellt einen Ausschluss der Teilungsversteigerung vertraglich sicher.