Erbengemeinschaften effizient auflösen: Wie Remedium die ideale Lösung für Immobilienerbschaften bietet

Immobilienerbschaften stellen in Deutschland viele Erben vor Herausforderungen. Oft führt der unterschiedliche Wille von Miterben zu Streitigkeiten, Blockaden und Wertverlusten. Remedium bietet eine innovative Lösung: Die Teilerbauseinandersetzung. Dieser Artikel zeigt, wie das Modell funktioniert, welche Vorteile es bietet und welche rechtlichen Grundlagen für Erbengemeinschaften gelten.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn ein Nachlass – etwa eine Immobilie – mehreren Erben gehört. Nach § 2033 BGB können Erben über ihren Anteil verfügen, jedoch nur gemeinschaftlich über die gesamte Immobilie entscheiden.

Rechtliche Herausforderungen:

  • § 2033 BGB: Erben dürfen ihren Anteil verkaufen, benötigen aber die Zustimmung für Entscheidungen über die Immobilie.

  • Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG): Ein oft letzter Ausweg, der meist finanzielle Verluste bedeutet.

Erbengemeinschaften führen häufig zu Blockaden, insbesondere wenn:

  • Miterben kooperieren nicht: Ein Erbe möchte verkaufen, der andere nicht.

  • Leerstand droht: Die Immobilie verfällt und verliert an Wert.

  • Emotionale Bindungen: Familiengeschichte erschwert rationale Entscheidungen.

Fallbeispiel: Familie Müller erbt ein Mehrfamilienhaus. Der Bruder möchte verkaufen, um zu reisen. Die Schwester plant, das Haus zu sanieren und zu vermieten. Eine Einigung scheint unmöglich – ein klassisches Szenario für eine Lösung wie die von Remedium.

Die Lösung von Remedium

Remedium kauft den Anteil eines verkaufswilligen Erben und übernimmt die Verwaltung der Immobilie. Die verbleibenden Erben profitieren von einem erfahrenen Partner, der sich langfristig um die Bewirtschaftung kümmert.

Vorteile für verkaufswillige Erben:

  • Schnelle Liquidität: Auszahlung innerhalb weniger Monate.

  • Fairer Preis: Abschläge von 15–25 % (im Vergleich zu 50 % bei anderen Modellen).

Vorteile für verbleibende Erben:

  • Professionelle Verwaltung: Keine Sorge um Vermietung oder Sanierung.

  • Keine Teilungsversteigerung: Vertraglich ausgeschlossen.

Praktische Umsetzung: Der Prozess bei Remedium

  1. Erstkontakt: Ein verkaufswilliger Erbe kontaktiert Remedium.

  2. Angebot: Ein Sachverständiger erstellt ein Wertgutachten.

  3. Verhandlung: Remedium und die verbleibenden Erben stimmen die Miteigentümervereinbarung ab.

  4. Notartermin: Verträge werden beurkundet, der Verkauf wird abgeschlossen.

Relevante Gesetze und Tipps für Erben

  • Erbauseinandersetzung (§ 2038 BGB): Regelung der Nachlassverteilung.

  • Erbschaftssteuer: Immobilientransaktionen können steuerlich optimiert werden.

  • Erbengemeinschaft und Nachlassverzeichnis: Wichtig für eine transparente Abwicklung.

Tipp: Miterben sollten frühzeitig prüfen, ob ein Verkauf oder die Kooperation mit einem Partner wie Remedium infrage kommt, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Warum Remedium einzigartig ist

  • Marktführer in Deutschland: Remedium ist der einzige Anbieter, der sich auf Konfliktlösungen bei Immobilienerbschaften spezialisiert hat.

  • Langfristige Ausrichtung: Anders als andere Käufer plant Remedium keine schnellen Verkäufe, sondern nachhaltige Bewirtschaftung.

  • Familienfrieden bewahren: Remedium stellt sicher, dass Konflikte minimiert werden.

Fazit: Konflikte lösen und Werte erhalten

Remedium bietet eine Win-win-Situation für alle Beteiligten in einer Erbengemeinschaft. Mit einer Kombination aus rechtlicher Expertise, fairer Preisgestaltung und nachhaltiger Verwaltung können Erben nicht nur ihre finanziellen Ziele erreichen, sondern auch emotionale Belastungen vermeiden.

Kontaktieren Sie Remedium, um Ihre Erbengemeinschaft effizient und friedlich zu lösen – und machen Sie den ersten Schritt zu einer konfliktfreien Zukunft!

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